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Schulinterner Lehrplan zum Kernlehrplan Informatik für die gymnasiale Oberstufe

Die folgenden Kapitel setzen den Eingangstext auf der Seite Schulinterne Lehrpläne fort und stellen die Unterrichtsvorhaben sowie die Grundsätze der Leistungsbewertung speziell für die Oberstufe dar.

#3 Entscheidungen zum Unterricht

Der Unterricht der Sekundarstufe II wird mit Hilfe der Programmiersprache Java durchgeführt. In der Einführungsphase kommt dabei die kostenlose Entwicklungsumgebung Greenfoot für den Einstieg in die Java-Programmierung zum Einsatz, welche das Erstellen von grafischen Programmen erleichtert. Spätestens in der Qualifikationsphase werden andere kostenlose, didaktische Entwicklungsumgebungen wie BlueJ oder der JavaEditor verwendet.

Durch projektartiges Vorgehen, offene Aufgaben und Möglichkeiten, Problemlösungen zu verfeinern oder zu optimieren, entspricht der Informatikunterricht der Oberstufe in besonderem Maße den Erziehungszielen, Leistungsbereitschaft zu fördern, ohne zu überfordern. Die gemeinsame Entwicklung von Materialien und Unterrichtsvorhaben, die Evaluation von Lehr- und Lernprozessen sowie die stetige Überprüfung und eventuelle Modifikation des schulinternen Curriculums durch die Fachkonferenz Informatik stellen einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und -entwicklung des Unterrichts dar.

Unterrichtsvorhaben

Die Darstellung der Unterrichtsvorhaben im schulinternen Lehrplan besitzt den Anspruch, sämtliche im Kernlehrplan Informatik für die Gymnasiale Oberstufe angeführten Kompetenzen abzudecken. Dies entspricht der Verpflichtung jeder Lehrkraft, Schülerinnen und Schülern Lerngelegenheiten zu ermöglichen, so dass alle Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans von ihnen erfüllt werden können. Die entsprechende Umsetzung erfolgt auf zwei Ebenen: der Übersichts- und der Konkretisierungsebene.

Im „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ (Abschnitt 3.1.1) wird die für alle Lehrerinnen und Lehrer gemäß Fachkonferenzbeschluss verbindliche Verteilung der Unterrichtsvorhaben dargestellt. Das Übersichtsraster dient dazu, den Kolleginnen und Kollegen einen schnellen Überblick über die Zuordnung der Unterrichtsvorhaben zu den einzelnen Jahrgangsstufen sowie den im Kernlehrplan genannten Kompetenzen, Inhaltsfeldern und inhaltlichen Schwerpunkten zu verschaffen. Der ausgewiesene Zeitbedarf versteht sich als grobe Orientierungsgröße, die nach Bedarf über- oder unterschritten werden kann. Um Freiraum für Vertiefungen, besondere Schülerinteressen, aktuelle Themen bzw. die Erfordernisse anderer besonderer Ereignisse (z.B. Praktika, Kursfahrten o.ä.) zu erhalten, wurden im Rahmen dieses schulinternen Lehrplans ca. 75 Prozent der Bruttounterrichtszeit verplant.

Während der Fachkonferenzbeschluss zum „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ zur Gewährleistung vergleichbarer Standards sowie zur Absicherung von Lerngruppenübertritten und Lehrkraftwechseln für alle Mitglieder der Fachkonferenz Bindekraft entfalten soll, beinhaltet die Ausweisung „konkretisierter Unterrichtsvorhaben“ (Abschnitt 3.1.2) Beispiele und Materialien, die empfehlenden Charakter haben. Referendarinnen und Referendaren sowie neuen Kolleginnen und Kollegen dienen diese vor allem zur standardbezogenen Orientierung in der neuen Schule, aber auch zur Verdeutlichung von unterrichtsbezogenen fachgruppeninternen Absprachen zu didaktisch-methodischen Zugängen, fächerübergreifenden Kooperationen, Lernmitteln und -orten sowie vorgesehenen Leistungsüberprüfungen, die im Einzelnen auch den Abschnitten 3.2 bis 3.3 zu entnehmen sind.

Da in den folgenden Unterrichtsvorhaben Inhalte in der Regel anhand von Problemstellungen in Anwendungskontexten bearbeitet werden, werden in einigen Unterrichtsvorhaben jeweils mehrere Inhaltsfelder angesprochen.  

Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben

Konkretisierte Unterrichtsvorhaben

Im Folgenden werden die im Abschnitt 3.1.1 aufgeführten Unterrichtsvorhaben konkretisiert.

Verbindliche Festlegungen der Fachkonferenz:
Die Fachkonferenz des Heinrich Heine Gymnasiums hat Themen, Leitfragen und die Ausführungen unter der Überschrift Vorhabenbezogene Konkretisierung verbindlich vereinbart, ebenso die Sequenzierung der Unterrichtsvorhaben (erste Tabellenspalte) und die ausgewiesenen Kompetenzen (zweite Tabellenspalte). Alle Mitglieder der Fachkonferenz haben sich darauf verständigt, in ihrem Unterricht Lerngelegenheiten anzubieten, so dass Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen im Rahmen der festgelegten Unterrichtssequenzen erwerben oder vertiefen können.

Unterrichtliche Anregungen:
Die angeführten Beispiele, Medien und Materialien (dritte Tabellenspalte) sind dagegen Vorschläge bzw. Hilfen für die Lehrkräfte des Heinrich Heine Gymnasiums. In diesen Bereichen sind Abweichungen von den vorgeschlagenen Vorgehensweisen möglich.

Unterrichtsvorhaben in der Einführungsphase

Die folgenden Kompetenzen aus dem Bereich Kommunizieren und Kooperieren werden in allen Unterrichtsvorhaben der Einführungsphase vertieft und werden aus Gründen der Lesbarkeit nicht in jedem Unterrichtsvorhaben separat aufgeführt:

Die Schülerinnen und Schüler

  • verwenden Fachausdrücke bei der Kommunikation über informatische Sachverhalte (K),
  • präsentieren Arbeitsabläufe und -ergebnisse (K),
  • kommunizieren und kooperieren in Gruppen und in Partnerarbeit (K),
  • nutzen das verfügbare Informatiksystem zur strukturierten Verwaltung und gemeinsamen Verwendung von Daten unter Berücksichtigung der Rechteverwaltung (K).
VorhabenThema
EF-IWas ist Informatik? Informatik damals, heute und morgen…
EF-IIWie funktioniert ein Computer?
EF-IIISuch- und Sortieralgorithmen anhand kontextbezogener Beispiele
EF-IVGrundlagen der objektorientierten Modellierung und Implementation einfacher Algorithmen am Beispiel eines Marsroboters in Greenfoot
EF-VModellierung und Implementierung von Klassen- und Objektbeziehungen anhand von grafischen Spielen und Simulationen
EF-VIEntwicklung eines eigenen Softwareprojekts – Planung, Durchführung, Dokumentation und Präsentation

In der Einführungsphase wird die didaktische Entwicklungsumgebung Greenfoot verwendet, die unter www.greenfoot.org kostenlos heruntergeladen werden kann. Auf dieser Seite befinden sich auch zahlreiche Beispielprojekte und (i.d.R. englischsprachige) Tutorials und Dokumentationen. Die deutschsprachige Seite www.greenfoot-center.de bietet weitere Dokumentationen und Tutorials.

Unterrichtsvorhaben in der Qualifikationsphase 1

In der Qualifikationsphase werden die Unterrichtsvorhaben unter Berücksichtigung der Vorgaben für das Zentralabitur Informatik in NRW konkretisiert.

Die folgenden Kompetenzen aus dem Bereich Kommunizieren und Kooperieren werden in allen Unterrichtsvorhaben der Qualifikationsphase vertieft und werden aus Gründen der Lesbarkeit nicht in jedem Unterrichtsvorhaben separat aufgeführt:

Die Schülerinnen und Schüler

  • verwenden die Fachsprache bei der Kommunikation über informatische Sachverhalte (K),
  • nutzen das verfügbare Informatiksystem zur strukturierten Verwaltung von Dateien unter Berücksichtigung der Rechteverwaltung (K),
  • organisieren und koordinieren kooperatives und eigenverantwortliches Arbeiten (K),
  • strukturieren den Arbeitsprozess, vereinbaren Schnittstellen und führen Ergebnisse zusammen (K),
  • beurteilen Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufe und Ergebnisse (K),
  • präsentieren Arbeitsabläufe und -ergebnisse adressatengerecht (K).
VorhabenThema
Q1-IWiederholung der objektorientierten Modellierung und Programmierung anhand einer kontextbezogenen Problemstellung
Q1-IIModellierung und Implementierung von Anwendungen mit dynamischen, linearen Datenstrukturen
Q1-IIISuchen und Sortieren auf linearen Datenstrukturen
Q1-IVModellierung und Nutzung von relationalen Datenbanken in Anwendungskontexten
Q1-VSicherheit und Datenschutz in Netzstrukturen
Unterrichtsvorhaben in der Qualifikationsphase 2
VorhabenThema
Q2-IModellierung und Implementierung von Anwendungen mit dynamischen, nichtlinearen Datenstrukturen
Q2-IIEndliche Automaten und formale Sprachen
Q2-IIIPrinzipielle Arbeitsweise eines Computers und Grenzen der Automatisierbarkeit

Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit

In Absprache mit der Lehrerkonferenz sowie unter Berücksichtigung des Schulprogramms hat die Fachkonferenz Informatik des Heinrich Heine Gymnasiums die folgenden fachmethodischen und fachdidaktischen Grundsätze beschlossen. In diesem Zusammenhang beziehen sich die Grundsätze 1 bis 14 auf fächerübergreifende Aspekte, die auch Gegenstand der Qualitätsanalyse sind, die Grundsätze 15 bis 21 sind fachspezifisch angelegt.

  1. Geeignete Problemstellungen zeichnen die Ziele des Unterrichts vor und bestimmen die Struktur der Lernprozesse.
  2. Inhalt und Anforderungsniveau des Unterrichts entsprechen dem Leistungsvermögen der Schüler/innen.
  3. Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Ziele und Inhalte abgestimmt.
  4. Medien und Arbeitsmittel sind schülernah gewählt.
  5. Die Schüler/innen erreichen einen Lernzuwachs.
  6. Der Unterricht fördert eine aktive Teilnahme der Schüler/innen.
  7. Der Unterricht fördert die Zusammenarbeit zwischen den Schülern/innen und bietet ihnen Möglichkeiten zu eigenen Lösungen.
  8. Der Unterricht berücksichtigt die individuellen Lernwege der einzelnen Schüler/innen.
  9. Die Schüler/innen erhalten Gelegenheit zu selbstständiger Arbeit und werden dabei unterstützt.
  10. Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Partner- bzw. Gruppenarbeit.
  11. Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Arbeit im Plenum.
  12. Die Lernumgebung ist vorbereitet; der Ordnungsrahmen wird eingehalten.
  13. Die Lehr- und Lernzeit wird intensiv für Unterrichtszwecke genutzt.
  14. Es herrscht ein positives pädagogisches Klima im Unterricht.
  15. Der Unterricht unterliegt der Wissenschaftsorientierung und ist dementsprechend eng verzahnt mit seiner Bezugswissenschaft.
  16. Der Unterricht ist problemorientiert und soll von realen Problemen ausgehen und sich auf solche rückbeziehen.
  17. Der Unterricht folgt dem Prinzip der Exemplarizität und soll ermöglichen, informatische Strukturen und Gesetzmäßigkeiten in den ausgewählten Problemen und Projekten zu erkennen.
  18. Der Unterricht ist anschaulich sowie gegenwarts- und zukunftsorientiert und gewinnt dadurch für die Schülerinnen und Schüler an Bedeutsamkeit.
  19. Der Unterricht ist handlungsorientiert, d.h. projekt- und produktorientiert angelegt.
  20. Im Unterricht werden sowohl für die Schule didaktisch reduzierte als auch reale Informatiksysteme aus der Wissenschafts-, Berufs- und Lebenswelt eingesetzt.
  21. Der Unterricht beinhaltet reale Begegnung mit Informatiksystemen.

Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung

Auf der Grundlage von §13 - §16 der APO-GOSt sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Informatik für die gymnasiale Oberstufe hat die Fachkonferenz des Konrad-Zuse-Gymnasiums im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen. Die nachfolgenden Absprachen stellen die Minimalanforderungen an das lerngruppenübergreifende gemeinsame Handeln der Fachgruppenmitglieder dar. Bezogen auf die einzelne Lerngruppe kommen ergänzend weitere der in den Folgeabschnitten genannten Instrumente der Leistungsüberprüfung zum Einsatz.

Beurteilungsbereich Klausuren

Verbindliche Absprachen

Bei der Formulierung von Aufgaben werden die für die Abiturprüfungen geltenden Operatoren des Faches Informatik schrittweise eingeführt, erläutert und dann im Rahmen der Aufgabenstellungen für die Klausuren benutzt.

Instrumente
  • Einführungsphase: 1 Klausur je Halbjahr, Dauer der Klausur: 2 Unterrichtsstunden
  • Grundkurse Q1: 2 Klausuren je Halbjahr, Dauer der Klausuren: 2 Unterrichtsstunden
  • Grundkurse Q2.1: 2 Klausuren, Dauer der Klausuren: 3 Unterrichtsstunden
  • Grundkurse Q2.2: 1 Klausur unter Abiturbedingungen
  • Anstelle einer Klausur kann gemäß dem Beschluss der Lehrerkonferenz im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe Q1 eine Facharbeit geschrieben werden.

Die Aufgabentypen, sowie die Anforderungsbereiche I-III sind entsprechend den Vorgaben in Kapitel 3 des Kernlehrplans zu beachten.

Kriterien

Die Bewertung der schriftlichen Leistungen in Klausuren erfolgt über ein Raster mit Hilfspunkten, die im Erwartungshorizont den einzelnen Kriterien zugeordnet sind.

Spätestens ab der Qualifikationsphase orientiert sich die Zuordnung der Hilfspunktsumme zu den Notenstufen an dem Zuordnungsschema des Zentralabiturs.

Von diesem kann aber im Einzelfall begründet abgewichen werden, wenn sich z.B. besonders originelle Teillösungen nicht durch Hilfspunkte gemäß den Kriterien des Erwartungshorizontes abbilden lassen oder eine Abwertung wegen besonders schwacher Darstellung (APO-GOSt §13 (2)) angemessen erscheint.

Die Note ausreichend (5 Punkte) soll bei Erreichen von 45% der Hilfspunkte erteilt werden.

Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit

Den Schülerinnen und Schülern werden die Kriterien zum Beurteilungsbereich „sonstige Mitarbeit“ zu Beginn des Schuljahres genannt.

Verbindliche Absprachen der Fachkonferenz
  • Alle Schülerinnen und Schüler führen in der Einführungsphase in Kleingruppen ein Kurzprojekt durch und fertigen dazu eine Arbeitsmappe mit Arbeitstagebuch an. Dies wird in die Note für die Sonstige Mitarbeit einbezogen.
  • In der Qualifikationsphase erstellen, dokumentieren und präsentieren die Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen ein anwendungsbezogenes Softwareprodukt. Dies wird in die Note für die Sonstige Mitarbeit einbezogen.
Leistungsaspekte

Mündliche Leistungen

  • Beteiligung am Unterrichtsgespräch
  • Zusammenfassungen zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts
  • Präsentation von Arbeitsergebnissen
  • Referate
  • Mitarbeit in Partner-/Gruppenarbeitsphasen

Praktische Leistungen am Computer

  • Implementierung, Test und Anwendung von Informatiksystemen

Sonstige schriftliche Leistungen

  • Arbeitsmappe und Arbeitstagebuch zu einem durchgeführten Unterrichtsvorhaben
  • Lernerfolgsüberprüfung durch kurze schriftliche Übungen in Kursen, in denen höchstens 50% der Kursmitglieder eine Klausur schreiben, finden schriftliche Übungen mindestens einmal pro Kurshalbjahr statt, in anderen Kursen entscheidet über die Durchführung die Lehrkraft.Schriftliche Übungen dauern ca. 20 Minuten und umfassen den Stoff der letzten ca. 4–6 Stunden.
  • Bearbeitung von schriftlichen Aufgaben im Unterricht
Kriterien

Die folgenden allgemeinen Kriterien gelten sowohl für die mündlichen als auch für die schriftlichen Formen der sonstigen Mitarbeit.

Die Bewertungskriterien stützen sich auf

  • die Qualität der Beiträge,
  • die Quantität der Beiträge und
  • die Kontinuität der Beiträge.

Besonderes Augenmerk ist dabei auf

  • die sachliche Richtigkeit,
  • die angemessene Verwendung der Fachsprache,
  • die Darstellungskompetenz,
  • die Komplexität und den Grad der Abstraktion,
  • die Selbstständigkeit im Arbeitsprozess,
  • die Präzision und
  • die Differenziertheit der Reflexion zu legen.

Bei Gruppenarbeiten auch auf

  • das Einbringen in die Arbeit der Gruppe,
  • die Durchführung fachlicher Arbeitsanteile und
  • die Qualität des entwickelten Produktes.

Bei Projektarbeit darüber hinaus auf

  • die Dokumentation des Arbeitsprozesses,
  • den Grad der Selbstständigkeit,
  • die Reflexion des eigenen Handelns und
  • die Aufnahme von Beratung durch die Lehrkraft.
Grundsätze der Leistungsrückmeldung und Beratung

Die Grundsätze der Leistungsbewertung werden zu Beginn eines jeden Halbjahres den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht. Leistungsrückmeldungen können erfolgen

  • nach einer mündlichen Überprüfung,
  • bei Rückgabe von schriftlichen Leistungsüberprüfungen,
  • nach Abschluss eines Projektes,
  • nach einem Vortrag oder einer Präsentation,
  • bei auffälligen Leistungsveränderungen,
  • auf Anfrage,
  • als Quartalsfeedback und
  • zu Eltern- oder Schülersprechtagen.

Die Leistungsrückmeldung kann

  • durch ein Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler,
  • durch einen Feedbackbogen,
  • durch die schriftliche Begründung einer Note oder
  • durch eine individuelle Lern-/Förderempfehlung

erfolgen.

Leistungsrückmeldungen erfolgen auch in der Einführungsphase im Rahmen der kollektiven und individuellen Beratung zur Wahl des Faches Informatik als fortgesetztes Grund- oder Leistungskursfach in der Qualifikationsphase.

Entscheidungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Fragen

Die Fachkonferenz Informatik hat sich im Rahmen des Schulprogramms für folgende zentrale Schwerpunkte entschieden:

Zusammenarbeit mit anderen Fächern

Im Informatikunterricht werden Kompetenzen anhand informatischer Inhalte in verschiedenen Anwendungskontexten erworben, in denen Schülerinnen und Schülern aus anderen Fächern Kenntnisse mitbringen können. Diese können insbesondere bei der Auswahl und Bearbeitung von Softwareprojekten berücksichtigt werden und in einem hinsichtlich der informatischen Problemstellung angemessenem Maß in den Unterricht Eingang finden. Da im Inhaltsfeld Informatik, Mensch und Gesellschaft auch gesellschaftliche und ethische Fragen im Unterricht angesprochen werden, soll eine mögliche Zusammenarbeit mit den Fächern Sozialwissenschaften und Philosophie in einer gemeinsamen Fachkonferenz ausgelotet werden.

Projekttage

Sofern am Heinrich Heine Gymnasium im jeweils laufenden Schuljahr Projekttage angeboten werden, versucht die Fachkonferenz Informatik in diesem Zusammenhang mindestens ein Projekt für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe anzubieten.

Vorbereitung auf die Erstellung der Facharbeit

Möglichst schon zweiten Halbjahr der Einführungsphase, spätestens jedoch im ersten Halbjahr des ersten Jahres der Qualifikationsphase werden im Unterricht an geeigneten Stellen Hinweise zur Erstellung von Facharbeiten gegeben. Das betrifft u. a. Themenvorschläge, Hinweise zu den Anforderungen und zur Bewertung. Es wird vereinbart, dass nur Facharbeiten vergeben werden, die mit der eigenständigen Entwicklung eines Softwareproduktes verbunden sind.

Exkursionen

In der Einführungsphase bietet sich im Rahmen des Unterrichtsvorhabens „Was ist Informatik? Informatik damals, heute und morgen…“ eine Exkursion zum Heinz Nixdorf MuseumsForum an. Diese außerunterrichtliche Veranstaltung wird in diesem Fall im Unterricht vor- und nachbereitet.

In der Qualifikationsphase kann im Rahmen einer Exkursion zur Hochschule Ruhr West der Studiengang Informatik an der HRW und mögliche spätere Berufsfelder vorgestellt werden.

Spitzenförderung durch Wettbewerbe und Schülerstudium

Als Beitrag zur individuellen Förderung bietet die Fachschaft Informatik für interessierte Schülerinnen und Schüler die Teilnahme an verschiedenen Wettbewerben wie dem Informatik-Biber-Wettbewerb, dem Bundeswettbewerb Informatik, der Robocom oder Invent a Chip und die beratende Begleitung bei diesen Wettbewerben an.

Schülerinnen und Schüler, die eine besondere Begabung und ein besonderes Interesse am Studium der Informatik haben, haben in Absprache mit der Lehrkraft und der HRW die Möglichkeit, sich für ein Jungstudium an der Hochschule Ruhr West einzuschreiben.

Qualitätssicherung und Evaluation

Durch Diskussion der Aufgabenstellung von Klausuren in Fachdienstbesprechungen und eine regelmäßige Erörterung der Ergebnisse von Leistungsüberprüfungen wird ein hohes Maß an fachlicher Qualitätssicherung erreicht.

Das schulinterne Curriculum (Abschnitt 3.1) ist zunächst bis 2017 für den ersten Durchgang durch die gymnasiale Oberstufe nach Erlass des Kernlehrplanes verbindlich. Erstmalig nach Ende der Einführungsphase im Sommer 2015, werden in einer Sitzung der Fachkonferenz Erfahrungen ausgetauscht und ggf. Änderungen für den nächsten Durchgang der Einführungsphase beschlossen, um erkannten ungünstigen Entscheidungen schnellstmöglich entgegenwirken zu können.

Nach Abschluss des Abiturs 2017 wir die Fachkonferenz Informatik auf der Grundlage ihrer Unterrichtserfahrungen eine Gesamtsicht des schulinternen Curriculums vornehmen und ggf. eine Beschlussvorlage für die erste Fachkonferenz des folgenden Schuljahres erstellen.

curricula/oberstufe/start.txt · Zuletzt geändert: 2015/06/12 05:11 von Sven Biermann